Gesellschaftsrecht / M&A / Kapitalmarktrecht

April 11, 2019 10:30 am Published by Kommentare deaktiviert für Gesellschaftsrecht / M&A / Kapitalmarktrecht

Wir beraten im gesamten Bereich des Rechts der Personen- und Kapitalgesellschaften. Von der Gründung von Gesellschaften über die Durchführung von Kapitalmaßnahmen, dem Wechsel von Gesell-schaftern, der Durchführung von Verschmelzungsvorgängen bis hin zu Unternehmensverkäufen. Unsere besondere Stärke ist die Betreuung von Familienunternehmen und Familienunternehmern im Hinblick auf die ideale Ausgestaltung von Gesellschaften nach den Bedürfnissen der einzelnen Familienmitglieder, wobei wir aufgrund unseres multidisziplinären Beratungsansatzes stets erb-, steuer- und gesellschaftsrechtliche Gesichtspunkte mit einbeziehen. Wir betreuen Privatpersonen, Holdinggesellschaften sowie Private Equity- und Venture Capital Fonds bei Unternehmenskäufen und Co-Investments sowie bei rechtlichen und steuerlichen Fragen zu ihren Beteiligungen.

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