Immobilienrecht

April 11, 2019 10:54 am Published by Kommentare deaktiviert für Immobilienrecht

Wir beraten unsere Mandanten bei der Übertragung von Immobilien – sei es im Wege eines Kaufes/Verkaufes, einer unentgeltlichen Überlassung, der Einbringung in Gesellschaften jeglicher Rechtsform oder der Auseinandersetzung von Miteigentümer-/Erbengemeinschaften oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Wir beraten darüber hinaus bei der Aufteilung von Grundstücken in Wohnungs- und Teileigentum, dem Bauträgerrecht, sowie der Strukturierung von Immobilien und Immobilienportfolien. Aufgrund unseres multidisziplinären Ansatzes betrachten wir immobilienrechtliche Mandate nie isoliert, sondern immer im Zusammenspiel mit den im Einzelfall relevanten steuer-, gesellschafts-, familien- und erbrechtlichen Aspekten.

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