Weil Vermögensfragen nie einseitig sind:
Die Stärken unserer multidisziplinären Arbeit.

  • Internationales Steuerrecht
    und Steuerstrafrecht

    Zu unseren Mandanten gehören international ansässige Familien, Unternehmen und Fonds, die wir in sämtlichen Aspekten des internationalen Steuerrechts und Steuerstrafrechts umfassend betreuen. Wir beraten sowohl beim Wegzug von Privatpersonen aus Deutschland als auch bei der richtigen Ausgestaltung von ausländischen Gesellschaften nach den Kriterien des deutschen Steuerrechts.
    Gerne stehen wir unseren Mandanten auch bei alltäglichen Fragen rund ums Steuerrecht zur Seite und erstellen Buchhaltungen, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen.

  • Gesellschaftsrecht / M&A /
    Kapitalmarktrecht

    Wir beraten im gesamten Bereich des Rechts der Personen- und Kapitalgesellschaften. Von der Gründung von Gesellschaften über die Durchführung von Kapitalmaßnahmen, dem Wechsel von Gesell-schaftern, der Durchführung von Verschmelzungsvorgängen bis hin zu Unternehmensverkäufen. Unsere besondere Stärke ist die Betreuung von Familienunternehmen und Familienunternehmern im Hinblick auf die ideale Ausgestaltung von Gesellschaften nach den Bedürfnissen der einzelnen Familienmitglieder, wobei wir aufgrund unseres multidisziplinären Beratungsansatzes stets erb-, steuer- und gesellschaftsrechtliche Gesichtspunkte mit einbeziehen. Wir betreuen Privatpersonen, Holdinggesellschaften sowie Private Equity- und Venture Capital Fonds bei Unternehmenskäufen und Co-Investments sowie bei rechtlichen und steuerlichen Fragen zu ihren Beteiligungen.

    Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten in kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen: sowohl bei größeren Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen als auch zu Rechtsfragen von Fondsinitiatoren und Fondsinvestoren.
  • Vermögensnachfolge
    und Stiftungsrecht

    Zu unseren Beratungsleistungen zählt die steuer- und erbrechtliche Gestaltung von Privat- und Betriebsvermögen im Hinblick auf eine vorweggenommene Vermögensnachfolge sowie die Gestaltung der Nachfolge in die Unternehmensführung. Außerdem betreuen wir Stifter und Stiftungen bei der Errichtung einer Stiftung als auch bei der Beantwortung von laufenden rechtlichen und steuerlichen Fragen hinsichtlich Familienstiftungen und gemeinnützigen Stiftungen. Im Hinblick auf internationale Strukturen (Stiftungen, Trusts, Anstalten, Lebensversicherungen, etc.) vertreten wir sowohl Organe als auch Begünstigte bei der Aufarbeitung rechtlich unklarer Vermögenszuordnungen.

  • Rechts- und Steuerberatung
    für Family Offices

    Unser multidisziplinärer Beratungsansatz hat dazu geführt, dass wir verschiedene Family Offices und Familien mit komplexen Vermögens-strukturen im Rahmen einer Dauerberatung sowohl rechtlich als auch steuerlich betreuen. Aufgrund vielschichtiger Interessenlagen ist es dabei effizient, wenn die Betreuung über einen längeren Zeitraum und aus einer Hand erfolgt. Eine reibungslose Abstimmung mit Ihren wirtschaftlichen Beratern, wie beispielsweise Vermögensverwaltern oder Banken, ist uns hierbei wichtig. Im Rahmen einer Dauerberatung übernehmen wir für unsere Mandanten die Erstellung regelmäßiger konsolidierter Vermögensreportings, Einkommenssteuererklärungen und Jahresabschlüsse. Und leisten Hilfe bei der laufenden Buchhaltung.

    Gerne stehen wir unseren Mandanten auch bei alltäglichen Fragen rund ums Steuerrecht zur Seite und erstellen Buchhaltungen, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen.
  • Immobilienrecht

    Wir beraten unsere Mandanten bei der Übertragung von Immobilien – sei es im Wege eines Kaufes/Verkaufes, einer unentgeltlichen Überlassung, der Einbringung in Gesellschaften jeglicher Rechtsform oder der Auseinandersetzung von Miteigentümer-/Erbengemeinschaften oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Wir beraten darüber hinaus bei der Aufteilung von Grundstücken in Wohnungs- und Teileigentum, dem Bauträgerrecht, sowie der Strukturierung von Immobilien und Immobilienportfolien. Aufgrund unseres multidisziplinären Ansatzes betrachten wir immobilienrechtliche Mandate nie isoliert, sondern immer im Zusammenspiel mit den im Einzelfall relevanten steuer-, gesellschafts-, familien- und erbrechtlichen Aspekten.